Die Außenklasse der Peter-Rosegger-Schule

Im September 2009 ist die erste Außenklasse der Peter-Rosegger-Schule bei uns eingezogen. Wir freuen uns sehr über diese Kooperation, da sie unser Schulleben auf vielen Ebenen bereichert. Frau Keim und Herr Wild sind die Klassenlehrer von fünf Kindern, unterstützt werden sie zusätzlich von Kim-Nele, die ihr Freiwilliges Soziales Jahr absolviert und einer weiteren Lehrkraft, Frau Schlotterbeck-Müller.

Außenklasse

Die Kooperation findet vorwiegend mit der jahrgangsgemischten Klasse von Frau Dreer statt, mit denen sie gemeinsam Sportunterricht haben, Projekte durchführen (Theaterspiel im Fach Deutsch) und außerunterrichtliche Aktivitäten planen und durchführen. Aber auch mit den anderen Kindern gibt es Kontakte, z.B. auf dem Pausenhof.

Diese Außenklasse wurde auf Wunsch der Eltern eingerichtet. Die Eltern sind zufrieden mit dem Standort Mörikeschule und das spricht sich offensichtlich rum, denn eine Gruppe neuer Eltern hat sich auch für das nächste Schuljahr eine Außenklasse in unserer Schule gewünscht. Da das ganze Kollegium hinter der Sache steht und auch die Eltern unserer Schülerinnen und Schüler von der Idee begeistert sind, hat die Schulkonferenz bereits zugestimmt.

Wir freuen uns auch auf diese neue Herausforderung.

Ziele der Kooperation

  • Begegnung von Kindern mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen und Verhaltensweisen
  • Erlernen eines toleranten Umgangs in der Gesellschaft
  • Erlernen von sozialen Kompetenzen, die ein gleichberechtigtes Zusammenleben ermöglichen
  • Menschen mit einer sogenannten geistigen Behinderung als selbstverständliche Mitglieder in unserer Gesellschaft erfahren
  • Eingliederung in die Gesellschaft

Außenklasse

Rechtliche Grundlage für die Bildung von Außenklassen

1991 wurde die erste Außenklasse in Baden- Württemberg eingerichtet. Dies geschah vor allem auf Initiative von Eltern, deren Kinder bereits im allgemeinen Kindergarten Kontakt zu nichtbehinderten Kindern hatten. Die Eltern wünschten ein gemeinsames Miteinander ihrer Kinder mit nichtbehinderten Kindern auch während der Schulzeit. Integrative Beschulung war bis dahin nur in Einzelfällen / Modellversuchen möglich. Seit der Revision des Schulgesetzes § 15 1996 ist die Möglichkeit der Bildung von Außenklassen offiziell im Schulgesetz verankert.

Auszug aus der Verwaltungsvorschrift vom Kultusministerium vom 8. März 1999:
Nach § 15 Abs. 6 SchG können Sonderschulklassen an allgemeine Schulen verlegt werden (Außenklassen). Die Außenklassen sind jeweils einer Partnerklasse zugeordnet, wobei die Verantwortung der Lehrkräfte für die jeweilige Klassen ihrer Schulart erhalten bleibt.

Die Schülerinnen und Schüler der Außenklassen werden nach den Bildungsplänen ihrer Sonderschulen unterrichtet. Im Zeitrahmen passen sich die Außenklassen an die Gegebenheiten der allgemeinen Schulen an; eine Teilnahme der Kinder und Jugendlichen aus den Außenklassen an den Nachmittagsangeboten der Stammschulen bleibt grundsätzlich möglich.

www.peter-rosegger-schule-reutlingen.de